Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann jederzeit beendet werden. Sie bietet einen strukturierten Rahmen zur konstruktiven Konfliktlösung. In der ersten Sitzung klären wir gemeinsam, ob Mediation für Ihre Situation der passende Weg ist.
Anerkannter Mediator für Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Benachteiligung aufgrund einer Behinderung – wie Mediation helfen kann
Eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung kann viele Lebensbereiche betreffen. Manche Menschen erleben Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, andere im Kontakt mit Behörden, beim Zugang zu Dienstleistungen oder im täglichen Miteinander. Nicht jede als ungerecht empfundene Situation stellt rechtlich eine Diskriminierung dar – dennoch können solche Erlebnisse sehr belastend sein und zu ernsthaften Konflikten führen.
Oft geraten die Beteiligten in eine Situation, in der Vorwürfe, Missverständnisse oder unterschiedliche Erwartungen eine sachliche Lösung erschweren. Häufig besteht zudem der Wunsch, bestehende Arbeits- oder Geschäftsbeziehungen sowie den Kontakt zu Behörden oder Organisationen konstruktiv fortzuführen. Hier kann Mediation eine wertvolle Unterstützung sein.
Was kann eine Mediation bewirken?
Eine Mediation schafft einen geschützten und vertraulichen Rahmen, in dem alle Beteiligten ihre Sichtweise darstellen können. Ziel ist nicht, Schuldige zu suchen oder rechtliche Fragen zu entscheiden, sondern gegenseitiges Verständnis zu fördern und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Gerade bei Konflikten aufgrund einer Behinderung besteht häufig der Wunsch, die Zusammenarbeit oder den persönlichen Kontakt aufrechtzuerhalten – etwa am Arbeitsplatz, im Umgang mit Behörden, in Vereinen oder im privaten Umfeld. Mediation kann dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen, die Kommunikation zu verbessern und eine Lösung zu finden, die den Kontakt oder die Zusammenarbeit nicht zerstört.
Als eingetragener Mediator begleite ich diesen Prozess neutral, allparteilich und vertraulich. Jede Konfliktsituation ist anders – deshalb orientiert sich die Mediation immer an den Bedürfnissen und Interessen der beteiligten Personen.
Mediation mit jahrzehntelanger Coaching- und Beratungserfahrung
In meine Arbeit als Mediator fließt meine jahrzehntelange Erfahrung als Coach und Berater ein – unter anderem aus meiner Tätigkeit beim Österreichischen Zivil-Invalidenverband (ÖZIV). Gerade bei Diskriminierung, Benachteiligung und Konflikten im Zusammenhang mit Behinderung hilft mir diese Erfahrung dabei, belastende Situationen klar zu strukturieren, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
In welchen Situationen kann Mediation hilfreich sein?
Bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsverfahren.
Bei Konflikten mit Behörden oder öffentlichen Einrichtungen.
Bei Problemen mit Unternehmen oder Dienstleistern.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit Vermietern oder Nachbarn.
Bei Konflikten in Vereinen oder Organisationen.
Bei Spannungen im familiären oder privaten Umfeld.
Ablauf einer Mediation
Den ersten Schritt bildet die erste Mediationssitzung. Dabei lernen wir uns kennen, besprechen Ihre Situation und klären gemeinsam, welche Themen in der Mediation bearbeitet werden sollen.
Vorab können Sie gerne ein kostenloses telefonisches Vorgespräch von etwa 20 Minuten vereinbaren. Dieses dient der ersten Orientierung und ist kostenlos.
Entscheiden sich alle Beteiligten für eine Mediation, finden die Gespräche in einem geschützten und vertraulichen Rahmen statt. Jede Partei erhält ausreichend Zeit, ihre Sichtweise darzustellen und ihre Anliegen einzubringen. Gemeinsam werden Lösungswege erarbeitet, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.
Wie viele Gespräche erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Situation und der Komplexität des Konflikts ab.
Gut zu wissen
Nicht jede als ungerecht empfundene Situation stellt rechtlich eine Diskriminierung dar. Eine Mediation dient deshalb nicht der rechtlichen Beurteilung eines Konflikts, sondern unterstützt die Beteiligten dabei, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.
Bei rechtlichen Fragen oder wenn gesetzliche Fristen zu beachten sind, kann zusätzlich eine rechtliche Beratung oder – je nach Situation – ein Schlichtungsverfahren sinnvoll sein.
Kostenloses Vorgespräch
Vor einer Mediation können Sie gerne ein persönliches oder telefonisches Vorgespräch von etwa 20 Minuten vereinbaren. Dabei klären wir kurz Ihr Anliegen und ob Mediation für Ihre Situation grundsätzlich passend ist.
Das Vorgespräch dient der ersten Orientierung und ist für Sie kostenlos.
Kosten
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) werden die Kosten der Mediation grundsätzlich vom Sozialministeriumservice übernommen. In der Regel sind bis zu zehn Mediationsstunden à 50 Minuten finanziert.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie sich näher über Ihre Rechte oder bestehende Unterstützungsangebote informieren möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten weiterführende Informationen:
Der ÖZIV Bundesverband bietet Beratung, Information und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Das Sozialministeriumservice informiert über Gleichstellung und Möglichkeiten bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
Die Behindertenanwaltschaft Österreich unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Fragen rund um Diskriminierung und Gleichstellung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Unsicher oder haben Sie Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Mediation und zum Ablauf.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Eine neutrale Person – die Mediatorin oder der Mediator – unterstützt die Beteiligten dabei, eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Wann ist Mediation sinnvoll?
Mediation ist sinnvoll, wenn Konfliktparteien eine Lösung finden möchten, ohne vor Gericht zu gehen. Sie eignet sich für private, berufliche und nachbarschaftliche Konflikte.
Wie läuft eine Mediation ab?
Die Mediation beginnt meist mit einem Erstgespräch. Danach werden die Themen besprochen, Interessen geklärt und gemeinsam Lösungen entwickelt.
Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer hängt vom Konflikt ab. Häufig reichen wenige Sitzungen aus, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Wer nimmt an der Mediation teil?
Alle Personen, die direkt am Konflikt beteiligt sind, können an der Mediation teilnehmen.
Ist Mediation vertraulich?
Ja. Alle Gespräche innerhalb der Mediation werden vertraulich behandelt.
Was kostet eine Mediation?
Eine Mediationssitzung dauert 50 Minuten und kostet 99 Euro. Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, wird gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG keine Umsatzsteuer verrechnet.Je nach Anliegen kann bereits eine einzelne Sitzung ausreichen. Bei komplexeren Konflikten oder wenn mehrere Beteiligte eingebunden sind, können mehrere Termine sinnvoll sein. Ausnahme: Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsrecht können die Kosten der Mediation vom Sozialministeriumservice übernommen werden.
Ist Mediation freiwillig?
Ja. Mediation basiert auf Freiwilligkeit. Alle Beteiligten entscheiden selbst, ob sie teilnehmen und ob sie eine Lösung vereinbaren.
Was passiert, wenn keine Lösung gefunden wird?
Wenn keine Einigung erzielt wird, können die Parteien weiterhin andere Wege der Konfliktlösung nutzen, zum Beispiel rechtliche Schritte.
Kann Mediation einen Gerichtsprozess ersetzen?
In vielen Fällen kann Mediation helfen, Konflikte außergerichtlich zu lösen und langwierige Verfahren zu vermeiden.
Welche Vorteile hat Mediation?
Mediation ist oft schneller, kostengünstiger und nachhaltiger als gerichtliche Verfahren. Die Beteiligten entwickeln selbst eine Lösung.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können einfach Kontakt aufnehmen oder online einen Termin für ein Vorgespräch oder ein Erstgespräch buchen.
